Kreditübertragung
1.Studierende können im Kredit-Punkte-System eine Kreditübertragung in den im Studienablauf angekündigten Fächern beantragen.
2. Kreditübertragung kann nur in dem Falle genehmigt werden, wenn die Übereinstimmung zwischen der Thematik der/des absolvierten Kurse(s) und der Thematik des zu anerkennenden Faches min. 75% beträgt.
3. Die ausgefüllten Anträge zusammen mit den weiteren Unterlagen (Nachweise) können im Sekretariat für ausländische Studenten eingereicht werden.
Die Studierenden haben am Unterricht teilzunehmen, solange der endgültige Beschluss von dem Kreditübertragungsausschuss getroffen wird.
4. Das Sekretariat für ausländische Studenten leitet die Anträge an die jeweiligen Institute, Lehrstühle weiter, die dem Kreditübertragungsausschuss einen Vorschlag zum Antrag machen.
5. Der Kreditübertragungsausschuss fasst einen endgültigen Beschluss.
6. Einspruch gegen den Beschluss kann mit entsprechenden Dokumenten innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung des Kreditübertragungsausschusses erhoben werden.
7. Rücktritt von der Kreditübertragung kann mit entsprechenden Dokumenten innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung des Kreditübertragungsausschusses erhoben werden.
8. Aufgrund des Antrags wird die Befreiung laut des gültigen Studienablaufes der Albert Szent-Györgyi Medizinischen Fakultät der Universität Szeged genehmigt, aber die erzielte Note kann nicht verbessert werden.
9.Der Beschluss des Kreditübertragungsausschusses wird in das NEPTUN vom Sekretariat für ausländische Studenten eingetragen.
10. Die früher erzielte Note wird aufgrund des Bewertungssystems der Universität Szeged umgerechnet.
11. Unvollständige Anträge werden vom Kreditübertragungsausschuss nicht akzeptiert.
12.Zu Beachten: Die Genehmigung der Kreditübertragung bedeutet keine Minderung der Studiengebühren.
13.Bitte in Betracht ziehen, dass die Kreditübertragung auf eigene Verantwortung geschieht, die Anerkennung ist an der Universität Szeged gültig, in externen Institutionen kann die Akzeptanz nicht garantiert werden. Eine rückwirkende Änderung kann nicht getätigt werden.
Befreiung von den Fächern mit null Kreditpunkten
1.Studierende können im Kredit-Punkte-System eine Befreiung in den im Studienablauf angekündigten Fächern mit null Kreditpunkten beantragen.
2. Eine Befreiung kann nur in dem Falle genehmigt werden, wenn die Übereinstimmung zwischen der Thematik der/des absolvierten Kurse(s) und der Thematik des zu anerkennenden Faches min. 75% beträgt.
3.Die ausgefüllten Anträge zusammen mit den weiteren Unterlagen (Nachweise) können im Sekretariat für ausländische Studenten eingereicht werden.
Die Studierenden haben am Unterricht teilzunehmen, solange der endgültige Beschluss von dem Unterrichtsausschuss getroffen wird.
4.Das Sekretariat für ausländische Studenten leitet die Anträge an die jeweiligen Institute, Lehrstühle weiter, die dem Unterrichtsausschuss einen Vorschlag zum Antrag machen.
5. Der Unterrichtsausschuss fasst einen endgültigen Beschluss.
6. Einspruch gegen den Beschluss kann mit entsprechenden Dokumenten innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung des Unterrichtsausschusses erhoben werden.
7. Rücktritt von der Befreiung kann mit entsprechenden Dokumenten innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung des Unterrichtsausschusses erhoben werden.
8.Aufgrund des Antrags wird die Befreiung laut des gültigen Studienablaufes der Albert Szent-Györgyi Medizinischen Fakultät der Universität Szeged genehmigt, aber die erzielte Note kann nicht verbessert werden.
9.Der Beschluss des Unterrichtsausschusses wird in das NEPTUN vom Sekretariat für ausländische Studenten eingetragen.
10.Die früher erzielte Note wird aufgrund des Bewertungssystems der Universität Szeged umgerechnet.
11. Unvollständige Anträge werden vom Unterrichtsausschuss nicht akzeptiert.
12. Zu Beachten: Die Genehmigung der Befreiung bedeutet keine Minderung der Studiengebühren.
13. Bitte in Betracht ziehen, dass die Befreiung auf eigene Verantwortung geschieht, die Anerkennung ist an der Universität Szeged gültig, in externen Institutionen kann die Akzeptanz nicht garantiert werden. Eine rückwirkende Änderung kann nicht getätigt werden.
Weitere Informationen zu der Kreditübertragung in den Fächern Latein und Grundlagen der Wiederbelebung
Diejenigen, die über das Latinum verfügen oder im Gymnasium Latein gelernt haben, können vom Lateinunterricht befreit werden. Dazu hat man Anfang des ersten Semesters des ersten Studienjahres bis zur angekündigten Frist das Kreditübertragungsformular mit der entsprechenden Seite des Abiturzeugnisses im Sekretariat einzureichen.
Um im Fach Grundlagen der Wiederbelbung im zweiten Semester des ersten Studienjahres befreit zu werden, haben Studenten Anfang Dezember das Kreditübertragungsformular mit einem entsprechenden Nachweis - Originaldokument oder beglaubigte Kopie - (z.B. über eine Ausbildung zum Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten) im Sekretariat abzugeben.
Solange es kein offizieller Beschluss bezüglich der Kreditübertragung gibt, ist der Student verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen.
Formulare zur Kreditübertragung:
Kreditübertragungsformular - 2022/2023 - 1. Semester
Kreditübertragungsformular - Latein
Kreditübertragungsformular - Ungarische Sprache
Organisationsregelungen des Kreditübertragungsausschusses